Der Beirat für Behindertenfragen der Stadt Bielefeld

Chronik
Den Beirat für Behindertenfragen der Stadt Bielefeld gibt es schon seit 1984. In seiner jetzigen Form gibt es ihn jedoch erst seit 1995. Er wurde auf Betreiben der Selbsthilfe durch den damaligen rot-grünen Rat eingerichtet. In diesem Beirat wird über, für und vor allen Dingen mit Menschen mit Behinderung gesprochen.

Der Rat der Stadt Bielefeld hat für bestimmte Gruppen von Einwohnern Beiräte gebildet. Die Beiräte beraten Politiker und die Verwaltung in allen Fragen, die die Bedürfnisse und Interessen dieser Einwohner betreffen.

In der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld, in der Fassung vom März 2008 ist festgelegt, das der Beirat für Behindertenfragen dies für die Bielefelder Einwohner mit Behinderungen tut. Der Beirat hat Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte, die sicherstellen, dass in der Stadtentwicklung-, Planung- und Gestaltung die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Zusammensetzung
In einem festgelegten Wahlverfahren werden die Mitglieder des Beirates bestimmt. Im Beirat sind dann vertreten: selbst betroffene Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige aus den Personengruppen:

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • mehrfach schwerstbehinderte Menschen
  • blinde und sehbehinderte Menschen
  • gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen.

Weiterhin sind Personen im Beirat vertreten, die sich fachlich oder beruflich um wichtige Belange im Leben und im Alltag der Menschen mit Behinderung kümmern und einsetzen.

Es sind Personen aus den Bereichen:

  • Frühförderung, Kindergärten, Schulen
  • Arbeit, Wohnen (auch stationär und ambulant betreut)
  • bebaute Umwelt und Verkehr
  • Beratung, Freizeit, Bildung
  • aus Selbsthilfegruppen
  • Vertreter von Anbietern von Diensten oder Einrichtungen für behinderte Menschen

Die Aufgaben des Beirates für Behindertenfragen sind in der Satzung aufgeführt und kurz beschrieben.

Im Wesentlichen lässt es sich aber so zusammenfassen
Der Beirat für Behindertenfragen befasst sich mit allen Themen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderung betreffen. Die in der Satzung des Beirates festgeschriebene Selbstverpflichtung der Politik besagt: Vor den Entscheidungen in den Ratssitzungen oder Bezirksvertretungen sollen alle Vorlagen und Anträge, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung berühren, vom Oberbürgermeister an den Beirat für Behindertenfragen  zur Beratung vorgelegt werden. Erst wenn der Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, soll über die einzelnen Anträge und Vorlagen entschieden werden.

Beteiligung in städtischen Gremien
Darüber hinaus berät der Beirat für Behindertenfragen den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und andere Beiräte. In die unterschiedlichen Ausschüsse entsendet er Vertreter, die dort mitreden dürfen. (Kulturausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Sportausschuss, Ausschuss für Umwelt und Klima, sowie Stadtentwicklungsausschuss).

Er unterrichtet öffentlich über Probleme behinderter Menschen und macht auf deren besondere Lage aufmerksam bzw. reagiert auf Informationen aus der Öffentlichkeit.