Aufgaben des Beirates für Behindertenfragen

Die Aufgaben des Beirates für Behindertenfragen sind in der Satzung aufgeführt und kurz beschrieben. 

Im Wesentlichen sind es die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:

Der Beirat für Behindertenfragen befasst sich mit allen Themen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderung betreffen und deren Probleme behoben werden sollen:

  • Barrieren im Stadtgebiet und in öffentlichen Gebäuden beseitigen
  • Umsetzung einfache Sprache und gelingende Kommunikation mit Behörden
  • wohnen und arbeiten, möglichst inklusiv, aller beeinträchtigter Menschen
  • Schulen und Kitas für Kinder und Jugendliche möglichst inklusiv
  • Sport- und Freizeitmöglichkeiten für beeinträchtigte Menschen, möglichst inklusiv
  • Zugang beim Gesundheitswesen, besonders wichtig für Menschen mit Beeinträchtigungen, im gleichen Maße wie nicht Behinderte.

Die in der Satzung des Beirates festgeschriebene Selbstverpflichtung der Politik besagt:

„Vor den Entscheidungen in den Ratssitzungen oder Bezirksvertretungen sollen alle Vorlagen und Anträge, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung berühren, vom Oberbürgermeister an den Beirat für Behindertenfragen  zur Beratung vorgelegt werden. Erst wenn der Beirat Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, soll über die einzelnen Anträge und Vorlagen entschieden werden.“

Der Beirat für Behindertenfragen berät den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und andere Beiräte. Er unterrichtet öffentlich über Probleme behinderter Menschen und macht auf deren besondere Lage aufmerksam bzw. reagiert auf Informationen aus der Öffentlichkeit. 

In die unterschiedlichsten Ausschüsse des Rates der Stadt Bielefeld entsendet er Vertreter, die dort ihre Sichtweisen einbringen dürfen. (Kulturausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Sportausschuss, Ausschuss für Umwelt und Klima, sowie Stadtentwicklungsausschuss).  Sie sind allerdings dort nicht stimmberechtigt, sondern als beratende Mitglieder tätig.

 

Ziele des Beirates für Behindertenfragen

 

  • Der Beirat unterrichtet öffentlich über Probleme behinderter Menschen und macht auf deren besondere Lage aufmerksam bzw. reagiert auf Informationen aus der Öffentlichkeit. Er will die Rechte und die Teilhabe am Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen stärken und gegenüber der Politik und Verwaltung durchsetzen. 
     
  • Der Beirat tritt für die Umsetzung der Inklusion in Bielefeld ein (UN-Behindertenrechtskonvention von 2009). Er macht aufmerksam auf nicht barrierefreie Zustände in Bielefeld, er setzt sich ein für gleichberechtigte Teilhabe aller, in allen Lebensbereichen. Er informiert über neue Gesetze und deren Auswirkungen für behinderte Menschen, er setzt sich ein für gute Begleitung und Unterstützung im gesundheitlichen Bereich  sowie bei Freizeitmaßnahmen.